Besuche
Gefangene dürfen Besuche empfangen. Besuche können nur während festgesetzter Besuchszeiten und nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Bei U-Häftlingen ist zusätzlich eine Besuchserlaubnis des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft erforderlich. Die Besuchsregelungen der einzenlen Anstalten sind sehr unterschiedlich. Einzelheiten lassen sich meist auf der Website der Anstalt oder durch einen Anruf bei der Anstalt in Erfahrung bringen.
Vor dem Besuch wird man – ähnlich wie auf einem Flughafen – nach unerlaubten Gegenständen durchsucht. Der Besuch findet unter Anwesenheit von Vollzugsbeamten statt. Bei Drogentätern trennt oft eine Glasscheibe den Gefangenen von seinen Besuchern. Das Gespräch darf aber nur in Ausnahmefällen überwacht werden. Die gesetzlich garantierten Mindestbesuchszeiten bei erwachsenen Strafgefangenen liegen je nach Bundesland zwischen 1 und 4 Stunden im Monat. ‡ Für Angehörige gibt es 2 zusätzliche Stunden Besuch. In manchen Bundesländern verlängern sich diese Mindestbesuchszeiten für Besuche mit Kindern. Je nach Bundesland sind diese von unterschiedlicher Höchstdauer und auf Kinder unter einem bestimmten Alter begrenzt. Alle Bundesländer außer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben sogenannte Langzeitbesuche gesetzlich verankert. Langzeitbesuche sollen der Pflege verwandtschftlicher oder partnerschaftlicher Beziehungen dienen und werden normalerweise nicht überwacht. Ausnahme: In Bremen werden Langzeitbesuche, an denen Kinder teilnehmen, grundsätzlich überwacht.Mindestbesuchszeiten
Bundesland MindestÂbesuchsÂzeit
(Stunden pro Monat)Baden-Württemberg 1 Stunde Bayern 1 Stunde Berlin 2 Stunden Brandenburg 4 Stunden Bremen 2 Stunden Hamburg 1 Stunde Hessen 1 Stunde Mecklenburg-Vorpommern 2 Stunden Niedersachsen 2 Stunden Nordrhein-Westfalen 2 Stunden Rheinland-Pfalz 2 Stunden Saarland 1 Stunde Sachsen 4 Stunden Sachsen-Anhalt 2 Stunden Schleswig-Holstein 2 Stunden‡ Thüringen 2 Stunden Besuche mit Kindern
Bundesland Stunden pro Monat HöchstÂalter Baden-WĂĽrttemberg – – Bayern – – Berlin 1 18 Brandenburg – – Bremen 1 14 Hamburg – – Hessen – – Mecklenburg-Vorpommern 2 14 Niedersachsen – – Nordrhein-Westfalen 2 18 Rheinland-Pfalz 2 18 Saarland – – Sachsen – – Sachsen-Anhalt 2 14 Schleswig-Holstein 2 18 ThĂĽringen 2 14 Langzeitbesuche