Untersuchungshaft
Untersuchungshaft wird dann verhängt, wenn ein dringender Tatverdacht und zugleich ein besonderer Haftgrund besteht. Solche Haftgründe sind: Flucht oder Fluchtgefahr, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr (
Der Vollzug der Untersuchungshaft wird durch die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der einezlenen Bundesländer geregelt. Untersuchungshäftlinge werden in besonderen Anstalten oder in getrennten Abteilungen der Justizvollzugsanstalten untergebracht. In der Untrsuchungshaft gibt es keine Arbeitspflicht und keine Pflicht zum Tragen von Anstaltskleidung. Im Juni 2022 saßen in Deutschland 11663 Personen in Untersuchungshaft.