Strafvollzug

Als Strafvollzug bezeichnet man die Durchführung freiheits­entziehender Maßnahmen. Dazu zählen vor allem:

  • Freiheitsstrafe
  • Jugendstrafe
  • Maßregelvollzug
  • Sicherungsverwahrung

Die Gesetzgebung und die Durchführung des Strafvollzugs ist Ländersache. Der Strafvollzug dient zwei Zielen:

  1. der Resozialisierung der Gefangenen: Die Gefangenen sollen in die Lage versetzt werden, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dabei soll das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich angeglichen werden und der Strafvollzug so gestaltet werden, dass die schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs minimiert werden.
  2. dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.