Strafvollstreckung

Wenn ein Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen und eine Strafe ausgesprochen wurde, folgt als nächster Schritt die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft. Zur Strafvollstreckung gehören unter anderem:

  • der Strafantritt und Mpglichkeiten des Aufschubs
  • die Aussetzung des Strafrestes nach Abbüßen von ⅔ oder ½ der Strafe (bzw. 15 Jahren bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe).
  • die Umwandlung eine Geldstrafe zu einer Ersatzfreiheitsstrafe

Gerichtlich überwacht wird die Strafvollstreckung durch die Strafvoll­streckungs­kammern bei den Landgerichten. Diese überwachen auch den Strafvollzug.