Strafvollstreckung
Wenn ein Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen und eine Strafe ausgesprochen wurde, folgt als nächster Schritt die Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft. Zur Strafvollstreckung gehören unter anderem:
- der Strafantritt und Mpglichkeiten des Aufschubs
- die Aussetzung des Strafrestes nach Abbüßen von ⅔ oder ½ der Strafe (bzw. 15 Jahren bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe).
- die Umwandlung eine Geldstrafe zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe
Gerichtlich überwacht wird die Strafvollstreckung durch die Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten. Diese überwachen auch den