Sozialtherapie

Die Sozialtherapie ist eine spezielle Form des Strafvollzugs, in der besonders rückfallgefährdete Straftäter intensiv betreut und therapiert werden, um die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Lebens ohne Straftaten zu erhöhen. Sie findet in eigenen Sozialtherapeutischen Anstalten oder Abteilungen statt. Gesetzlich geregelt wird die Sozialtherapie in den Strafvollzugs­gesetzen der jeweiligen Bundesländer.

In manchen Bundesländern sollen wegen bestimmter Delikte (v.a. Sexualstraftaten) Verurteilte grundsätzlich in die Sozialtherapie verlegt werden, wenn die Behandlung dort erfolgsversprechend ist, in anderen Bundesländern generell Straftäter, deren Gefährlichkeit durch Therapie vermindert werden kann.

Wenn Gefangene die Mitarbeit an ihrer Therapie verweigern oder sich die Therapie als aussichtlos erweist, müssen sie in den normalen Strafvollzug zurückverlegt werden, da Therapieplätze begrenzt und teuer sind.

Einige Bundesländer sehen vor der Entlassung aus der Sozialtherapie einen bis zu sechsmonatigen Sonderurlaub vor, während dem sie nur noch ambulant betreut werden. In mehreren Bundesländern können auch aus der Sozialtherapie Entlassene durch die Anstalt weiterbetreut und bei Rückfallgefahr sogar freiwillig wieder aufgenommen werden, wenn es keine bessere Alternative gibt. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Angebote für Strafentlassene allgemein.