Maßregelvollzug
Maßregelvollzug nennt man die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus (
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet, wenn bei einem Straftäter Schuldunfähigkeit (
Alkohol- oder drogenabhängige Straftäter, deren Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Sucht stehen, werden in einer Entziehungsanstalt untergebracht, wenn erwartert werden kann, dass dort während des Aufenthalts eine erfolgreiche Behandlung der Suchtkrankheit stattfinden kann. Der Aufenthalt ist auf zwei Jahre begrenzt, wenn nicht zusätzlich noch eine längere Freihaitsstrafe angeordnet wurde (
Der Vollzug des Maßregelvollzugs wird durch die jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) bzw. Maßregelvollzugsgesetze der einzelenen Bundesländer geregelt.