Maßregeln der Besserung und Sicherung

Außer einer Strafe kann eine Straftat auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung zur Folge haben, die der Besserung bzw. Heilung des Täters und dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern dienen sollen. Der Maßregelvollzug und die Sicherungsverwahrung sind dabei (ähnlich wie eine Gefängnisstrafe) mit dem Entzug der Freiheit verbunden.

MaßregelGesetzliche GrundlageEingesperrt
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus§ 63 StGBja
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt§ 64 StGBja
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung§ 66 StGBja
Führungsaufsicht§ 68 StGBnein
Entziehung der Fahrerlaubnis§ 69 StGBnein
Berufsverbot§ 70 StGBnein

Der Maßregelvollzug wird nicht in JVAs sondern in psychiatrischen Krankenhäusern oder speziellen Entziehungseinrichtungen vollzogen, die Sicherungsverwahrung in abgetrennten Abteilungen oder besonderen Gebäuden innerhalb von JVAs.