LĂ€ndersache

Die Gesetzgebungshoheit ĂŒber den Strafvollzug liegt in Deutschland bei den einzelnen BundelĂ€ndern, weswegen es fĂŒr jedes Bundesland eigene Strafvollzugsgesetze gibt. Auch die DurchfĂŒhrung des Strafvollzugs ist LĂ€ndersache.

In den einzelnen LĂ€nder werden vielfach unterschiedliche politische Akzente gesetzt, die sich in den LĂ€ndergesetzen und lĂ€nderspezifischen AusfĂŒhrungvorschriften niederschlagen. Zusammen mit Unterschieden in der finanziellen und personellen Ausstattung der Landesjustizverwaltungen fĂŒhrt dies zu deutlichen Unterschieden in der Praxis des Strafvollzugs zwischen den BundeslĂ€ndern.