LĂ€ndersache
Die Gesetzgebungshoheit ĂŒber den
In den einzelnen LĂ€nder werden vielfach unterschiedliche politische Akzente gesetzt, die sich in den LĂ€ndergesetzen und lĂ€nderspezifischen AusfĂŒhrungvorschriften niederschlagen. Zusammen mit Unterschieden in der finanziellen und personellen Ausstattung der Landesjustizverwaltungen fĂŒhrt dies zu deutlichen Unterschieden in der Praxis des Strafvollzugs zwischen den BundeslĂ€ndern.