Jugendstrafe
Die Jugendtrafe ist eine
- die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
- es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Der Vollzug der Jugendstrafe wird in den Jugendstrafvollzugsgesetzen bzw. in bestimmten Anschnitten der allgemeinen Strafvollzugsgesetze der Bundesländer geregelt. Die Jugendstrafe wird je nach Bundesland in besonderen Jugendstrafanstalten, in getrennten Bereichen allgemeiner Justizvollzugsanstalten oder in beiden vollzogen. Heranwachsende ab dem 18. Lebensjahr, die sich nicht für den Jugendstrafvollzug eignen, können in den Erwachsenvollzug überstellt werden. Inhaftierte ab dem 25. Lebensjahr sollen ihre Strafe grundsätzlich im Erwachsenenvollzug verbüßen (
Die Länge der Jugendstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bei besonders schweren Straftaten sind 10 Jahre, bei Heranwachsenden sogar 15 Jahre möglich (