Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht zählt zu den
Die Führungsaufsicht wird von einer Aufsichtsstelle beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft überwacht. Dem Entlassenen wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. (
Die Führungsaufsicht tritt automatisch nach dem kompletten Absitzen (Endstrafe) einer mindestens zweijährigen Haftstrafe wegen einer vossätzlichen Straftat bzw. einer einjährigen Haftstrafe wegen eines Sexualdeliktes (
Die Führungsaufsicht dauert zwischen zwei und fünf Jahren. Sie kann aber auch verkürzt und in Ausnahmefällen sogar auf unbestimmte Zeit verlängert werden (
Das Gericht kann die Führungsaufsicht mit teilweise sehr einschneidenen Weisungen verbinden (§ 68b StGB). Verstöße gegen diese Weisungen können selbst als Straftat verfolgt und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden (