Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht zählt zu den
Die Führungsaufsicht wird von einer Aufsichtsstelle beim Landgericht oder der Staatsanwaltschaft überwacht. Dem Entlassenen wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. (
Die Führungsaufsicht tritt automatisch nach dem kompletten Absitzen (Endstrafe) einer mindestens zweijährigen Haftstrafe wegen einer vossätzlichen Straftat bzw. einer einjährigen Haftstrafe wegen eines Sexualdeliktes (
Die Führungsaufsicht dauert zwischen zwei und fünf Jahren. Sie kann aber auch verkürzt und in Ausnahmefällen sogar auf unbestimmte Zeit verlängert werden (
Das Gericht kann die Führungsaufsicht mit teilweise sehr einschneidenen Weisungen verbinden (