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Checkliste: Vor der Entlassung
Gespräche
Versuche nicht alle Probleme alleine zu lösen. Sprich mit deinen Angehörigen über die bevorstehende Entlassung und nimmt die Hilfe von Fachleuten in Anspruch.
- Angehörige – Sprich frühzeitig mit deinen Angehörigen über die Zeit nach der Entlassung. Lass sie nicht im Unklaren und beziehe sie in deine Planungen mit ein.
- Sozialarbeiter – Besprich die bevorstehende Entlassung mit deinem Sozialarbeiter. Er kann dir auch beim Ausfüllen von vielen Formularen und Anträgen helfen.
- Straffälligenhilfe – Nimm schon während der Haft Kontakt zu einem örtlichen Verein der Straffälligenhilfe auf. So kannst du auch über den Tag der Entlassung hinaus Hilfe erhalten.
- Arbeitsagentur – Nutze die Sprechstunden der Agentur für Arbeit in deiner JVA, um dir bei der Jobsuche zu helfen
- Schulderberatung – Auch manche Schulderberatungsstellen bieten Sprechstunden ind der JVA an. Nutze diese Angebote, falls du Schulden hast.
Dokumente
Nach der Entlassung brauchst du allerhand Papiere, um einen Jon zu finden und Anträge stellen zu können. Kümmere dich schon während der Haft darum, dir noch fehlende Dokumente zu besorgen.
- Personalausweis – Wenn dein Ausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist, musst du im Rahmen eines Ausgangs einen neuen beantragen. Dazu benötigst du ein Passbild und deinen alten Personalausweis bzw. eine Geburtsurkunde (s.u.).
- Geburtsurkunde – Eine Geburtsurkunde bekommst du vom Standesamt deines Geburtsorts bzw. von der Botschaft/von einem Konsulat deines Heimatlandes.
- Steuerliche Identifikationsnummer – Inzwischen brauchst du keine Lohnsteurkarte mehr, um arbeiten zu können, sondern nur noch deine steuerliche Identifikationsnummer. Falls dir diese nicht bekannt ist, kannst du sie dir vom Bundeszentralamt für Steuern (https://www.bzst.de) an deine Meldeadresse schicken lassen.
- Sozialversicherungsausweis – Falls du keinen Sozialversicherungsausweis hast, kannst du diesen bei deiner letzten Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern.
- Wohnberechtigungsschein – Mit diesem Schein kannst du eine staatlich geförderte, günstige Wohnung bekommen. Die nötigen Formulare für den Antrag kannst du vom Wohnungsamt deines Entlassungsortes (bzw. der Stadt der JVA, falls du keinen festen Wohnsitz hast) zugeschickt bekommmen. Für den Antrag brauchst du eine Haft- und eine Verdienstbescheinigung. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr in ganz Deutschland.
- Arbeitsbescheinigung – Die brauchst du, wenn du dich nach der Entlassung arbeitslos melden musst. Ein Formular dafür kannst du von der Agentur für Arbeit zugeschickt bekommen. Das Formular musst du an deinen letzten Arbeitgeber schicken, der es dann ausgefüllt an dich zurückschicken sollte.
- Zeugnisse – Stelle sicher, dass du alle Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse komplett hast. Abschriften deiner Schul- oder Ausbildungszeugnisse kannst du von deiner Schule bzw. der Handwerkskammer oder IHK deines Bezirks bekommen, falls die Originale verlorengegangen sein sollten.
- Führerschein – Wenn dir dein Führerschein entzogen wurde, kannst du ihn erst mit Ablauf der Sperre nach der Entlassung wiederbekommen. Vom offenen Vollzug heraus ist es allerdings schon möglich, sich neu zu bewerben. Dazu musst du dich in der Regel einer kostenpflichtigen Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen. Nähere Infos bekommst du beim Straßenverkehrsamt deines letzten Wohnsitzes oder deiner JVA.
- Haftentlassungsschein – Heb deinen Haftentlassungsschein gut auf. Du brauchst ihn für viele Anträge nach der Entlassung.
Krankenversicherung, Bankkonto, Post
- Krankenversicherung – Mit der Entlassung endet die Gesundheitsfürsorge durch die JVA und du musst dich um eine Krankenversicherung kümmern. Dein Sozialarbeiter in der JVA hilft dir dabei, die für dich zuständige Krankenversicherung ausfindig zu machen. In vielen Fällen wird das die gesetzliche Krankenversicherung sein, bei der du vor der Inhaftierung versichert warst und die du deswegen vor der Entlassung kontaktieren solltest.
- Bankkonto – Wenn du dein Bankkonto vor der Inhaftierung aufgelöst hast, solltest du dir überlegen, bei welcher Bank du ein neues Konto eröffnen willst.
- Nachsendeauftrag – Gegen eine Gebühr kannst du dir alle Briefsendungen an deine JVA-Adresse an deine neue Adresse nach der Entlassung senden lassen: https://www.deutschepost.de/de/n/nachsendeservice.html. So stellst du sicher, dass du wichtige Post weiterhin erhältst.