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Checkliste: Vor der Haft

Wohnung

Zuerst musst du dir überlegen, ob du deine Wohnung während der Haft weiterführen, auflösen oder zwischenvermieten willst. Bei kurzeitiger Inhaftierung kann möglicherweise das Jobcenter oder Sozialamt die Mietkosten für die Dauer der Haft übernehmen.

WohnungsweiterfĂĽhrung

  • Antrag zur MietkostenĂĽbernahme – Unter bestimmten Bedingungen (fehlende eigene finanzielle Mittel, voraussichtliche Haftzeit höchstens 6 Monate, Miete im angemessenen Rahmen, Wahrscheinlichkeit nach der Haft in derselben Wohnung zu wohnen) kannst du beim Jobcenter oder Sozialamt eine Ăśbernahme der Mietkosten während der Haft beantragen. Frage beim Jobcenter oder Sozialamt nach, welche Unterlagen du fĂĽr einen Antrag brauchst (in der der Regel: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Ladung zum Strafantritt, Einkommensnachweise).
  • Vollmacht fĂĽr Wohnungsangelegenheiten – Suche eine zuverlässige Person, die sich in deiner Abwesenheit um deine Wohnung kĂĽmmert. Hinterlege fĂĽr diese Person bei deinem Vermieter eine sogenannte Vollmacht fĂĽr Wohnungsangelegenheiten (Muster dafĂĽr findest du im Internet).
  • Vermieter informieren – Informiere deinen Vermieter ĂĽber deine bevorstehende Abwesenheit.
  • Strom, Gas und Wasser abmelden – Auch wenn du deine Wohnung behalten willst, kannst du Strom, Gas und Wasser abmelden, damit während der Haft keine Abschlagszahlungen von deinem Konto abgebucht werden.
  • Wohnung abschlieĂźen – SchlieĂźe deine Wohnung gut ab, stelle Wasser und Gas ab und nimm alle Elektrogeräte vom Stromnetz.

Wohnungsauflösung

  • Wohnung kĂĽndigen – KĂĽndige deinen Mietvertrag. Bitte den Vermieter um eine verkĂĽrzte KĂĽndigungsfrist, falls du nicht fristgerecht kĂĽndigen kannst.
  • Lagerraum suchen – Suche eine Lagermöglichkeit fĂĽr deine Wohnungseinrichtung, Wertgegenstände und wichtige Dokumente, die du nicht mit in die JVA nehmen willst/kannst.
  • Strom, Gas und Wasser kĂĽndigen – Melde Strom, Gas und Wasser ab, damit du nicht fĂĽr deine Nachmieter zahlen musst. FĂĽge der Abmeldung die aktuellen Zählerstände bei.
  • Wohnung räumen – Räume deine Wohnung noch vor der Inhaftierung, um spätere Räumungskosten zu vermeiden.
  • Wohnung ĂĽbergeben – Ăśbergib die Wohnung wenn möglich persönlich an der Vermieter und lass dir vom Vermieter ein schriftliches Ăśbergabeprotokoll geben.

Zwischenmiete

  • Einverständnis des Vermieters – Kläre mit deinem Vermieter, ob du deine Wohnung während deiner Abwesenheit untervermieten darfst.
  • Untermieter finden – Suche einen vertrauenswĂĽrdigen Untermieter.
  • Zähler ablesen – Lies vor der WohnungsĂĽbergabe an den Untermieter alle Zählerstände fĂĽr Strom, Gas und Wasser ab.

BezĂĽge

  • Leistungsträger informieren – Informiere Jobcenter, Agentur fĂĽr Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse und andere Stellen, von denen du Zahlungen erhältst, ĂĽber die bevorstehende Haft.

Arbeitgeber

  • Arbeitgeber informieren – Informiere deinen Arbeitgeber ĂĽber die bevorstehende Haft.
  • Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung – Erkundige dich bei deinen Arbeitgeber, ob er bereit wäre, dich auch während der Haft weiterzubeschäftigen, falls du Freigänger werden kannst.

Ausgaben

  • Telefon, Internet, Handy – Melde Telefon, Internet und Handy ab. Handys sind in der JVA nicht erlaubt.
  • Abos – Melde unverzichtbare Abos auf die neue Adresse in der JVA um. Manche Verlage sind sogar bereit, Gefangenen Freiabos zukommen zu lassen. Einfach mal nachfragen! FĂĽr alle ĂĽbrigen Abos beantrage ein Ruhen während der Haft oder kĂĽndige sie.
  • Vereinsmitgliedschaften – Vereinbare ein Ruhen der Mitgliedschaft bzw. der Zahlungen oder beendige deine Mitgliedschaft.
  • Versicherungen – Vereinbare ein beitragsfreies Ruhen der Verträge bzw. kĂĽndige nicht mehr benötigte Verträge, sofern dies ohne finanzielle Verluste möglich ist.

Krankenkasse

  • Krankenkasse abmelden – Melde dich bei deiner Krankenkasse ab (auch wenn du familienversichert bist). Während der Haft wirst du in der JVA ärztlich versorgt.
  • Krankenversicherung fĂĽr Familienmitglieder – Sorge dafĂĽr, dass bisher bei dir mitversicherte Familienmitglieder einer Krankenversicherung beitreten.

Unterhalt

Als Unterhaltspflichtiger

  • Unterhaltsberechtige informieren – Informiere die Unterhaltsberechtigten ĂĽber deine bevorstehene Inhaftierung. Während der Haft bist du möglicherweise zu geringeren bzw. ĂĽberhaupt keinen Zahlungen verpflichtet.
  • Jugendamt informieren – Informiere auch das Jugendamt. Möglicherweise haben deine Kinder Anspruch auf Leistungen, falls du selbst den Unterhalt nicht zahlen kannst.

Als Unterhaltsberechtiger

  • Informiere den Unterhaltszahlenden – Während der Haft hast du keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.

Schulden

  • Gläubiger um Stundung bitten – Informiere deine Gläuber ĂĽber deine Inhaftierung. Bitte sie um Stundung der Schulden bis zum Entlassungszeitpunkt. Sicherere ihnen eine Fortsetzung der Zahlungen nach der Entlassung zu. Bei Schwierigkeiten kannst du dich auch an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

Post

  • Nachsendeauftrag – Gegen eine GebĂĽhr kannst du dir alle Briefsendungen an deine alte Adresse in die JVA senden lassen. So stellst du sicher, dass du wichtige Post weiterhin erhältst.

Bankkonto

  • Daueraufträge löschen – Lösche alle unnötigen Daueraufträge. Stelle aber vorher sicher, dass du keine Zahlungsverpflichtungen mehr hast.
  • Bankkarten – EC-, Giro- und Kreditkarten kannst du mit in die JVA nehmen, um einen Missbrauch drauĂźen zu verhindern.
  • Konto auflösen – Falls du weder Zahlungseingänge erwartest noch regelmäßige selber Zahlungen tätigen musst, kann es sinnvoll sein, dein Konto aufzulösen. Dadurch vermeidest du KontofĂĽhrungsgebĂĽhren und eventuelle Schufa-Einträge bei Ăśberziehung.

Haftantritt

Unbedingt mitbringen

Zusammen mit der Ladung zum Strafantritt hast du wahscheinlich auch eine Auflistung von Dokumenten erhalten, die du unbedingt mitbringen solltest. Die nachfolgende Liste ist nur ein Anhaltspunkt. Im Zweifelsfall frage nochmal bei deiner JVA nach.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Stellungsbefehl
  • Sozialversicherungsausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bescheide ĂĽber Sozialleistungen
  • Adressliste – Liste von Adressen und Telefonnummern von Angehörigen und Freunden

Nach Möglichkeit mitbringen

Als Selbststeller solltest du versuchen Dinge mitzubringen, die du unbedingt brauchst. Bist du erst einmal in Haft ist eine Neuanschaffung oft teuer und kompliziert.

  • Bei der JVA informieren – Informiere dich zunächst bei deiner JVA, welche Gegenstände du mitbringen darfst. Es gibt sehr groĂźe Unterscheide zwischen den einzelnen Anstalten. Die nachfolgende Liste umfasst ein weites Spektrum von Gegenständen. In vielen Anstalten ist nur eine kleiner Teil davon erlaubt. Vergewissere dich, dass du nur Gegenstände auswählst, die auch in deiner JVA erlaubt sind. Wenn du unerlaubte Gegenstände mitbringst werden diese unter Umständen auf deine Kosten entsorgt.
  • Elektrogeräte – Elektrische ZahnbĂĽrste, Elektrorasierer, Haarschneider, Wasserkocher (begrenzte Wattzahl), Fernseher (mit Antennenkabel, begrenzte Bildschirmgröße), Radiowecker, Radiorecorder, Gameboy, CD-Player, DVD-Player (alle Geräte ohne Internetzugang und USB-Anschluss).
  • Schreibmaterial – Schreibpapier, Briefmarken (begrenzte Zahl), Stifte, Lineal, Locher, DIN A4 Ordner (fĂĽr Post und Prozessunterlagen)
  • Kleidung & Wäsche – Private Bettwäsche, Unterwäsche, Sportkleidung, je ein Satz Sommer- und Winterkleidung (fĂĽr Ausgang, Entlassung etc.)
  • Medien – BĂĽcher (begrenzte Zahl), Gameboyspiele (begrenzte Zahl)
  • Toilettenartikel – Kosmetiktasche, ZahnbĂĽrste, Nageletui, Kamm
  • Persönliche Gegenstände – Kaffeebecher, Fotos von Angehörigen (nicht Polaroid), Ehering, Sonnenbrille, Armbanduhr, Schmuck (angemessener Wert)
  • Medizinische Hilfsmittel – Brillen, Prothesen, StĂĽtzstock
  • Tabak & Kaffee
  • Bargeld – Mit mitgebrachtem Bargeld kannst du im Zugangseinkauf eine Grundausstattung an Tabak, Schreibwaren und Toilettenartikeln erwerben.
2023-12-27 09:46:18.012237000