Vorlagen
Hier kannst du Vorlagen für häufige Checklisten und Notizen finden. Vorlagen können von dir kopiert und angepasst werden. Klicke einfach , um eine Vorlage zu verwenden.
Checkliste: Vor der Haft
Wohnung Zuerst musst du dir überlegen, ob du deine Wohnung während der Haft weiterführen, auflösen oder zwischenvermieten willst. Bei kurzeitiger Inhaftierung kann möglicherweise das Jobcenter oder Sozialamt die Mietkosten für die Dauer der Haft übernehmen. Wohnungsweiterführung Antrag zur Mietkostenübernahme Unter bestimmten Bedingungen (fehlende eigene finanzielle Mittel, voraussichtliche Haftzeit höchstens 6 Monate, Miete im angemessenen Rahmen, Wahrscheinlichkeit nach der Haft in derselben Wohnung zu wohnen) kannst du beim Jobcenter oder Sozialamt eine Übernahme der Mietkosten während der Haft beantragen. Frage beim Jobcenter oder Sozialamt nach, welche Unterlagen du für einen Antrag brauchst (in der der Regel: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Ladung zum Strafantritt, Einkommensnachweise). Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten Suche eine zuverlässige Person, die sich in deiner Abwesenheit um deine Wohnung kümmert. Hinterlege für diese Person bei deinem Vermieter eine sogenannte Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten (Muster dafür findest du im Internet). Vermieter informieren Informiere deinen Vermieter über deine bevorstehende Abwesenheit. Strom, Gas und Wasser abmelden Auch wenn du deine Wohnung behalten willst, kannst du Strom, Gas und Wasser abmelden, damit während der Haft keine Abschlagszahlungen von deinem Konto abgebucht werden. Wohnung abschließen Schließe deine Wohnung gut ab, stelle Wasser und Gas ab und nimm alle Elektrogeräte vom Stromnetz. Wohnungsauflösung Wohnung kündigen Kündige deinen Mietvertrag. Bitte den Vermieter um eine verkürzte Kündigungsfrist, falls du nicht fristgerecht kündigen kannst. Lagerraum suchen Suche eine Lagermöglichkeit für deine Wohnungseinrichtung, Wertgegenstände und wichtige Dokumente, die du nicht mit in die JVA nehmen willst/kannst. Strom, Gas und Wasser kündigen Melde Strom, Gas und Wasser ab, damit du nicht für deine Nachmieter zahlen musst. Füge der Abmeldung die aktuellen Zählerstände bei. Wohnung räumen Räume deine Wohnung noch vor der Inhaftierung, um spätere Räumungskosten zu vermeiden. Wohnung übergeben Übergib die Wohnung wenn möglich persönlich an der Vermieter und lass dir vom Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll geben. Zwischenmiete Einverständnis des Vermieters Kläre mit deinem Vermieter, ob du deine Wohnung während deiner Abwesenheit untervermieten darfst. Untermieter finden Suche einen vertrauenswürdigen Untermieter. Zähler ablesen Lies vor der Wohnungsübergabe an den Untermieter alle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ab. Bezüge Leistungsträger informieren Informiere Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse und andere Stellen, von denen du Zahlungen erhältst, über die bevorstehende Haft. Arbeitgeber Arbeitgeber informieren Informiere deinen Arbeitgeber über die bevorstehende Haft. Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung Erkundige dich bei deinen Arbeitgeber, ob er bereit wäre, dich auch während der Haft weiterzubeschäftigen, falls du Freigänger werden kannst. Ausgaben Rundfunkbeitrag Melde deine Wohnung ab. Formulare findest du unter Telefon, Internet, Handy Melde Telefon, Internet und Handy ab. Handys sind in der JVA nicht erlaubt. Abos Melde unverzichtbare Abos auf die neue Adresse in der JVA um. Manche Verlage sind sogar bereit, Gefangenen Freiabos zukommen zu lassen. Einfach mal nachfragen! Für alle übrigen Abos beantrage ein Ruhen während der Haft oder kündige sie. Vereinsmitgliedschaften Vereinbare ein Ruhen der Mitgliedschaft bzw. der Zahlungen oder beendige deine Mitgliedschaft. Versicherungen Vereinbare ein beitragsfreies Ruhen der Verträge bzw. kündige nicht mehr benötigte Verträge, sofern dies ohne finanzielle Verluste möglich ist. Krankenkasse Krankenkasse abmelden Melde dich bei deiner Krankenkasse ab (auch wenn du familienversichert bist). Während der Haft wirst du in der JVA ärztlich versorgt. Krankenversicherung für Familienmitglieder Sorge dafür, dass bisher bei dir mitversicherte Familienmitglieder einer Krankenversicherung beitreten. Unterhalt Als Unterhaltspflichtiger Unterhaltsberechtige informieren Informiere die Unterhaltsberechtigten über deine bevorstehene Inhaftierung. Während der Haft bist du möglicherweise zu geringeren bzw. überhaupt keinen Zahlungen verpflichtet. Jugendamt informieren Informiere auch das Jugendamt. Möglicherweise haben deine Kinder Anspruch auf Leistungen, falls du selbst den Unterhalt nicht zahlen kannst. Als Unterhaltsberechtiger Informiere den Unterhaltszahlenden Während der Haft hast du keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Schulden Gläubiger um Stundung bitten Informiere deine Gläuber über deine Inhaftierung. Bitte sie um Stundung der Schulden bis zum Entlassungszeitpunkt. Sicherere ihnen eine Fortsetzung der Zahlungen nach der Entlassung zu. Bei Schwierigkeiten kannst du dich auch an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Post Nachsendeauftrag Gegen eine Gebühr kannst du dir alle Briefsendungen an deine alte Adresse in die JVA senden lassen. So stellst du sicher, dass du wichtige Post weiterhin erhältst. Bankkonto Daueraufträge löschen Lösche alle unnötigen Daueraufträge. Stelle aber vorher sicher, dass du keine Zahlungsverpflichtungen mehr hast. Bankkarten EC-, Giro- und Kreditkarten kannst du mit in die JVA nehmen, um einen Missbrauch draußen zu verhindern. Konto auflösen Falls du weder Zahlungseingänge erwartest noch regelmäßige selber Zahlungen tätigen musst, kann es sinnvoll sein, dein Konto aufzulösen. Dadurch vermeidest du Kontoführungsgebühren und eventuelle Schufa-Einträge bei Überziehung. Haftantritt Unbedingt mitbringen Zusammen mit der Ladung zum Strafantritt hast du wahscheinlich auch eine Auflistung von Dokumenten erhalten, die du unbedingt mitbringen solltest. Die nachfolgende Liste ist nur ein Anhaltspunkt. Im Zweifelsfall frage nochmal bei deiner JVA nach. Personalausweis oder Reisepass Stellungsbefehl Sozialversicherungsausweis Steueridentifikationsnummer Bescheide über Sozialleistungen Adressliste Liste von Adressen und Telefonnummern von Angehörigen und Freunden Nach Möglichkeit mitbringen Als Selbststeller solltest du versuchen Dinge mitzubringen, die du unbedingt brauchst. Bist du erst einmal in Haft ist eine Neuanschaffung oft teuer und kompliziert. Bei der JVA informieren Informiere dich zunächst bei deiner JVA, welche Gegenstände du mitbringen darfst. Es gibt sehr große Unterscheide zwischen den einzelnen Anstalten. Die nachfolgende Liste umfasst ein weites Spektrum von Gegenständen. In vielen Anstalten ist nur eine kleiner Teil davon erlaubt. Vergewissere dich, dass du nur Gegenstände auswählst, die auch in deiner JVA erlaubt sind. Wenn du unerlaubte Gegenstände mitbringst werden diese unter Umständen auf deine Kosten entsorgt. Elektrogeräte Elektrische Zahnbürste, Elektrorasierer, Haarschneider, Wasserkocher (begrenzte Wattzahl), Fernseher (mit Antennenkabel, begrenzte Bildschirmgröße), Radiowecker, Radiorecorder, Gameboy, CD-Player, DVD-Player (alle Geräte ohne Internetzugang und USB-Anschluss). Schreibmaterial Schreibpapier, Briefmarken (begrenzte Zahl), Stifte, Lineal, Locher, DIN A4 Ordner (für Post und Prozessunterlagen) Kleidung & Wäsche Private Bettwäsche, Unterwäsche, Sportkleidung, je ein Satz Sommer- und Winterkleidung (für Ausgang, Entlassung etc.) Medien Bücher (begrenzte Zahl), Gameboyspiele (begrenzte Zahl) Toilettenartikel Kosmetiktasche, Zahnbürste, Nageletui, Kamm Persönliche Gegenstände Kaffeebecher, Fotos von Angehörigen (nicht Polaroid), Ehering, Sonnenbrille, Armbanduhr, Schmuck (angemessener Wert) Medizinische Hilfsmittel Brillen, Prothesen, Stützstock Tabak & Kaffee Bargeld Mit mitgebrachtem Bargeld kannst du im Zugangseinkauf eine Grundausstattung an Tabak, Schreibwaren und Toilettenartikeln erwerben.
Checkliste: Vor der Entlassung
Gespräche Versuche nicht alle Probleme alleine zu lösen. Sprich mit deinen Angehörigen über die bevorstehende Entlassung und nimmt die Hilfe von Fachleuten in Anspruch. Angehörige Sprich frühzeitig mit deinen Angehörigen über die Zeit nach der Entlassung. Lass sie nicht im Unklaren und beziehe sie in deine Planungen mit ein. Sozialarbeiter Besprich die bevorstehende Entlassung mit deinem Sozialarbeiter. Er kann dir auch beim Ausfüllen von vielen Formularen und Anträgen helfen. Straffälligenhilfe Nimm schon während der Haft Kontakt zu einem örtlichen Verein der Straffälligenhilfe auf. So kannst du auch über den Tag der Entlassung hinaus Hilfe erhalten. Arbeitsagentur Nutze die Sprechstunden der Agentur für Arbeit in deiner JVA, um dir bei der Jobsuche zu helfen Schulderberatung Auch manche Schulderberatungsstellen bieten Sprechstunden ind der JVA an. Nutze diese Angebote, falls du Schulden hast. Dokumente Nach der Entlassung brauchst du allerhand Papiere, um einen Jon zu finden und Anträge stellen zu können. Kümmere dich schon während der Haft darum, dir noch fehlende Dokumente zu besorgen. Personalausweis Wenn dein Ausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist, musst du im Rahmen eines Ausgangs einen neuen beantragen. Dazu benötigst du ein Passbild und deinen alten Personalausweis bzw. eine Geburtsurkunde (s.u.). Geburtsurkunde Eine Geburtsurkunde bekommst du vom Standesamt deines Geburtsorts bzw. von der Botschaft/von einem Konsulat deines Heimatlandes. Steuerliche Identifikationsnummer Inzwischen brauchst du keine Lohnsteurkarte mehr, um arbeiten zu können, sondern nur noch deine steuerliche Identifikationsnummer. Falls dir diese nicht bekannt ist, kannst du sie dir vom Bundeszentralamt für Steuern () an deine Meldeadresse schicken lassen. Sozialversicherungsausweis Falls du keinen Sozialversicherungsausweis hast, kannst du diesen bei deiner letzten Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern. Wohnberechtigungsschein Mit diesem Schein kannst du eine staatlich geförderte, günstige Wohnung bekommen. Die nötigen Formulare für den Antrag kannst du vom Wohnungsamt deines Entlassungsortes (bzw. der Stadt der JVA, falls du keinen festen Wohnsitz hast) zugeschickt bekommmen. Für den Antrag brauchst du eine Haft- und eine Verdienstbescheinigung. Der gilt für ein Jahr in ganz Deutschland. Arbeitsbescheinigung Die brauchst du, wenn du dich nach der Entlassung arbeitslos melden musst. Ein Formular dafür kannst du von der Agentur für Arbeit zugeschickt bekommen. Das Formular musst du an deinen letzten Arbeitgeber schicken, der es dann ausgefüllt an dich zurückschicken sollte. Zeugnisse Stelle sicher, dass du alle Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse komplett hast. Abschriften deiner Schul- oder Ausbildungszeugnisse kannst du von deiner Schule bzw. der Handwerkskammer oder IHK deines Bezirks bekommen, falls die Originale verlorengegangen sein sollten. Führerschein Wenn dir dein Führerschein entzogen wurde, kannst du ihn erst mit Ablauf der Sperre nach der Entlassung wiederbekommen. Vom offenen Vollzug heraus ist es allerdings schon möglich, sich neu zu bewerben. Dazu musst du dich in der Regel einer kostenpflichtigen (MPU) unterziehen. Nähere Infos bekommst du beim Straßenverkehrsamt deines letzten Wohnsitzes oder deiner JVA. Haftentlassungsschein Heb deinen Haftentlassungsschein gut auf. Du brauchst ihn für viele Anträge nach der Entlassung. Krankenversicherung, Bankkonto, Post Krankenversicherung Mit der Entlassung endet die Gesundheitsfürsorge durch die JVA und du musst dich um eine Krankenversicherung kümmern. Dein Sozialarbeiter in der JVA hilft dir dabei, die für dich zuständige Krankenversicherung ausfindig zu machen. In vielen Fällen wird das die gesetzliche Krankenversicherung sein, bei der du vor der Inhaftierung versichert warst und die du deswegen vor der Entlassung kontaktieren solltest. Bankkonto Wenn du dein Bankkonto vor der Inhaftierung aufgelöst hast, solltest du dir überlegen, bei welcher Bank du ein neues Konto eröffnen willst. Nachsendeauftrag Gegen eine Gebühr kannst du dir alle Briefsendungen an deine JVA-Adresse an deine neue Adresse nach der Entlassung senden lassen: . So stellst du sicher, dass du wichtige Post weiterhin erhältst.