JVA Landshut
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Bewertung von Vivian
Diese JVA verdient meineserachtens keinerlei Wertung da diese JVA sowohl gegen Art 1 GG, wie auch gegen Art 10 GG verstößt! Ein Gefangener gibt meiner Meinung nach sein Recht auf die deutsche Verfassung nicht an der Pforte einer JVA ab. Diese Rechte sind laut Verfassung nämlich unabdingbar! Diese JVA rechtfertigt sich intern lediglich auf dem Recht des Stärkeren und das sind in diesem Fall Die Vollzugsbeamten wie auch die Leitung der JVA! Ich habe gegen diese JVA, nur auf Drängen meines Freundes, keine zivilrechtlichen Schritte eingeleitet!