JVA Cottbus-Dissenchen
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Bewertung von Edgar Wallaze
Wie ist das Essen in der Anstalt?
Es geht. Habe schon schlimmere Speisen gehabt. Allerdings wird das Essen mit ziemlich viel Fett zubereitet, so dass man ebenfalls ansetzt bzw. Fett zulegt.
Wie laufen die Besuche ab?
Leider mit Videoüberwachung, so dass man sich überwacht, i.S.v. beobachtet und abgehorcht vorkommt. Leckereien, die der Besuch vom Automaten in der JVA mitbringt, dürfen nur im Besuchsraum verspeist und nicht in den Haftraum mitgenommen werden. Das ist unangenehm.
Wie gut ist die ärztliche Versorgung?
Gefangene, die mit einer Verschreibung von speziellen Medikamenten aus dem Krankenhaus kamen, mussten in der JVA Cottbus leider die Erfahrung machen, dass sie nicht die verschriebenen sondern entweder andere Medikamente, oder zwar die verschriebenen bekommen hatten, aber in anderer Dosierung.
Welche Sport- und Freizeitangebote gibt es?
Haussport an Geräten, Kraftsport mit Gewichten, ect.
Welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Schule, Lehre, aber ich weiß nicht genau was alles, da ich keines dieser Angebote wahrgenommen habe.
Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es?
Hausarbeiter (Essen verteilen, Reinigungsarbeiten), Küchenarbeit, Gartenarbeiten, Schneiderei, Holzwerkstatt, Tischlerei, Kreativwerkstatt, Metallwerkstatt
Wie verbreitet sind illegale Drogen in der Anstalt?
überraschend viele Drogen gibt es dort
Wie sicher fühlst du dich in der Anstalt?
Wenn die Frage nach dem Gefühl von Sicherheit in der JVA beinhaltet, dass man sich sicher sein kann lediglich weggesperrt zu sein, so ist diese Sicherheit gewährleistet.
Wie gut funktioniert die Vorbereitung auf die Entlassung?
Würde ich minus 5 Sterne geben können, hätte ich dies getan. Einen Stern muss ich also geben. Viereinhalb Jahre inhaftiert, 3 Wochen vor Haftentlassung den ersten und letzten Vollzugsplan dieser JVA erhalten. Keine Lockerungen, obwohl ich einen Wohnungsbesichtigungstermin für eine Wohnung nach Haftentlassung gehabt habe. Selbstverständlich habe ich mich mich ohne Unterstützung der JVA darum kümmern müssen. Es hat im Rahmen meiner Inhaftierung niemanden meine gesetzlich verankerten Rechte auf Eingliederung interessiert, auch nicht angesichts meiner nahenden Haftentlassung. Viereinhalb Jahre Verwahrvollzug. Dieser, 3 Wochen vor Haftentlassung erstellte Vollzugsplan sollte den Verwahrvollzug im Nachhinein rechtfertigen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vor Erstellung eines Vollzugsplans eine Behandlungsuntersuchung stattzufinden hat. Diese ist u.a. bei mir nicht erfolgt, weil 3 Wochen zu knapp gewesen wären. Mir wurde auch IN STRAFHAFT eine Post- u. Briefkontrolle seitens der JVA aufgebürdet. Mein Rechtsmittel dagegen (109-er) war zwar erfolgreich. Aber erst 7 Monat nach Einreichung und angesichts der Tatsache, dass die Post- u. Briefkontrolle auf 6 Monate beschränkt war. Diese JVA Cottbus halte ich für kommerziell ausgerichtet sowie gegenüber den Gefangenen für menschenverachtend. Gefangene dort scheinen bloßes "Haftgut" zu sein. Ich möchte hinzufügen, dass ich in meiner knapp dreieinhalb Jahre andauernden Untersuchungshaft in dieser JVA arbeiten durfte; als ich in Strafhaft kam, wurde mir Arbeit und damit die Ansparung eines Überbrückungsgeldes für die Haftentlassung verwehrt. Man gab mir gegenüber als Begründung an, ich werde aus "Gründen der Sicherheit und Ordnung" nicht in eine Arbeit gelassen. In U-Haft scheint es demzufolge "Sicherheit u. Ordnung" nicht gegeben zu haben. Ich habe einen Vollzugsbeamten vor den wiederholten Stichattacken eines Gefangenen beschützt und dabei meinen Leib u. Leben riskiert, das in keiner Stellungnahme der JVA über meine Person (z.B. beim Antrag auf Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung oder Vollzugslockerungen) Erwähnung gefunden hat; es wurde "totgeschwiegen." Vielmehr sei in meinem Vollzugverlauf nichts Signifikantes geschehen, das die beantragte Aussetzung/Lockerung rechtfertigen würde. Ich bin auch Zeuge, dass Anträge auf Verlegungen in den offenen Vollzug vom Abteilungsleiter mündlich abgelehnt wurden, obwohl niemand ein Rechtsmittel gegen einen mündlichen Bescheid beim Gericht einlegen kann, ...oder vielleicht, WEIL das niemand kann!?! Ich wurde auch nicht in den offenen Vollzug verlegt, obwohl ich alle Kriterien für eine solche Verlegung erfüllt hätte.