JVA Bützow

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Bewertung von §35StVollzG

Als ehemaliger Gefangener der JVA Bützow, kann ich nur dazu sagen, das die Verantwortlichen sich der Grundsätze des Strafvollzugsgesetzes annehmen müssen und nicht nach irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen suchen sollen, den Grundsätzen zu widersprechen. Die Beamten (in Uniform) sind ganz in Ordnung, die Schwierigkeiten liegen bei denen, die keine Uniform mehr tragen und noch immer denken, das Rechtssystem, das bis 1989 gegolden hat, besteht auch weiter. Vom Essen her könnte es manchmalmehr sein, doch das Geld fehlt. Am bessten man hat keine Beziehung zu dieser Anstalt, den Resozialisierung gibt es dort nicht. "Nur eine gerade Linie und kein "Wischi Waschi" auch wenn es nicht stimmt. Alles Gute !!
§35StVollzG2010-02-11 00:00:00.0000000002.0