Hallo, Mein Lebensgefährte ist sehr krank und eigentlich haftunfähig. Jetzt ist er so krank, dass er nicht entlassen werden kann, sondern am 04.10.24 in der Uniklinik Düsseldorf operiert wird. Mein Problem, ich bekomme vor dem 04.10.24 keinen Besuchstermin mehr, und vom Personal fühlt sich keiner Verantwortlich. Meine Angst, ich sehe meinen Lebensgefährten nicht mehr wieder. Aber es muss doch jemand geben der für einen außerordentlichen Besuchstermin verantwortlich ist, jemand der mir eine Sondergenehmigung erteilt. Ich brauche wirklich dringend Hilfe
Q&A
Du solltest einen Antrag auf einen außerordentlichen Besuch stellen und dich dabei auf § 25 Abs. 2 StVollzG berufen. In dem Antrag sollte betont werden, dass es sich um eine besondere gesundheitliche Ausnahmesituation handelt (lebensbedrohliche Krankheit und bevorstehende Operation).
Es ist ratsam, alle medizinischen Unterlagen oder Bestätigungen, die den Gesundheitszustand und die Dringlichkeit belegen, beizufügen.
Du könntest auch Unterstützung von einem Anwalt für Strafvollzugsrecht oder über einen Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt erhalten, um die Dringlichkeit des Besuchs zu betonen.