Du solltest einen Antrag auf einen auĂerordentlichen Besuch stellen und dich dabei auf § 25 Abs. 2 StVollzG berufen. In dem Antrag sollte betont werden, dass es sich um eine besondere gesundheitliche Ausnahmesituation handelt (lebensbedrohliche Krankheit und bevorstehende Operation).
Es ist ratsam, alle medizinischen Unterlagen oder BestĂ€tigungen, die den Gesundheitszustand und die Dringlichkeit belegen, beizufĂŒgen.
Du könntest auch UnterstĂŒtzung von einem Anwalt fĂŒr Strafvollzugsrecht oder ĂŒber einen Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt erhalten, um die Dringlichkeit des Besuchs zu betonen.